Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

zu unseren Leistungen gehört ein sozialer Service, der sich sehen lassen kann: Günstige Versicherungsabschlüsse bei unseren Selbsthilfe-Einrichtungen, preiswerte Studienfahrten und Fernreisen im In- und Ausland, ein preisgünstiger Bücherdienst und vieles andere.

Zudem gewähren wir unseren Mitgliedern eine kostenlose Freizeit-Unfallversicherung und ein ebenfalls kostenlose Diensthaftpflichtversicherung. Die vereinbarten Versicherungsleistungen sind nachstehend aufgeführt.

1) Freizeit-Unfallversicherung

1) Diensthaftpflichtversicherung

 

Freizeit-Unfallversicherung

Aufgrund des abgeschlossenen Gruppen-Unfallversicherungsvertrages zwischen dem Deutschen Beamtenbund, Landesbund Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Beamten-Versicherung, Aktiengesellschaft, sowie der Adler Feuerversicherung a .G. wird den Mitgliedern des DBB, Landesbund Nordrhein-Westfalen, ab 1. Januar 1981, mittags 12 Uhr, eine

Freizeit-Unfallversicherung

mit folgendem Versicherungsschutz und Leistungen gewährt:

1. Eine Todesfallentschädigung in Höhe von 1.534,-- Euro.

2. Eine Invaliditätsentschädigung in Höhe von 3.067,-- Euro bei Ganzinvalidität, bei Teilinvadilität der dem Grade der Invalidität entsprechende Teil.

Hat der Versicherte am Unfalltage das 65. Lebensjahr vollendet, so wird die Invaliditätsentschädigung gemäß § 8 II (7) AUB in Form einer Rente gewährt.

Für Ruheständler und Rentner ist eine Invaliditätsentschädigung nicht mitversichert, mit Ausnahme derjenigen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

3. Ein Unfall-Krankenhaustagegeld in Höhe von 5,62 Euro.

Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalls (§§ 2 und 3 AUB) in stationärer Behandlung befindet, wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt, höchstens jedoch für ein Jahr vom Unfalltage an gerechnet. Der Aufnahme- und Entlassungstag im Krankenhaus werden als zwei Kalendertage gerechnet.

Die Leistungen entfallen für einen Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.

Der Versicherungsschutz des einzelnen erlischt zum nächsten Monatsersten, wenn

a) der Versicherte aus dem DBB, Landesbund Nordrhein-Westfalen, ausscheidet.
b) der Versicherte nicht mehr gegen Arbeitsunfälle durch eine Berufsgenossenschaft versichert ist oder keinen Anspruch auf Unfallfürsorge nach beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften hat, ausgenommen Ruheständler und Rentner.

 

Diensthaftpflicht-Versicherung

Aufgrund des abgeschlossenen Gruppen-Diensthaftpflicht-Versicherungsvertrages zwischen dem Verband der Landesbeamten, -angestellten und -arbeiter Nordrhein-Westfalen im Deutschen Beamtenbund und der Deutschen Beamten-Versicherung, Aktiengesellschaft, wird den Mitgliedern des VdLA ab 1. Januar 1989, mittags 12.00 Uhr eine

Diensthaftpflicht-Versicherung

mit folgendem Versicherungsschutz und Höchstersatzleistungen je Schadensereignis gewährt:

1.278.230,-- Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
51.123,-- Euro für Vermögensschäden und
51.123,-- Euro für das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln

Der Versicherungsschutz des einzelnen erlischt mit dem Ablauf des Monats, in dem der Versicherte aus dem VdLA Nordrhein-Westfalen, bzw. dem aktiven Dienst ausscheidet.